In einem Gastbeitrag für das Deutsche Architektenblatt beschäftigt sich der Fachanwalt für Vergaberecht Prof. Dr. Simon Bulla mit Eignungskriterien. Sie sollten grundsätzlich sicherstellen, dass nur fachkundige und geeignete Unternehmen öffentliche Aufträge bekommen. Wichtige Regelungen zu Fragen der Eignung von Bietern finden sich etwa in §122 GWB sowie in §42 und §45 der Vergabeverordnung (VgV). Für die Branche ist hier zusätzlich §75 relevant.
Unzulässig seien Eignungskriterien, die nicht mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stünden – also etwa Referenzen über Gebäude, die in dem betreffenden Auftrag gar nicht gebaut werden sollten.
Besonders weist Bulla auf die „Newcomer-Regelung“ hin, die in §45, Absatz 5 der VGV zu finden ist. Könne beispielsweise ein junges Unternehmen seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit noch nicht mit einem Mindestjahresumsatz belegen, sei es zulässig, dass es dafür andere Unterlagen vorlege. Beispielsweise könne das eine Bestätigung der Bank sein. Hier sei es sinnvoll, wenn der Bieter dies durch Fragen mit dem Auftraggeber abstimme.
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