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Service, Nachrichten
21.09.2018, Schleswig-Holstein

Ende des Landesmindestlohn

Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Schleswig-Holstein nur noch der bundesweite Mindestlohn. Der eigene Mindestlohn wird abgeschafft. Das gilt jedoch nicht für den Vergabemindestlohn.

Gemäß dem Vorhaben im Koalitionsvertrag wird in Schleswig-Holstein der allgemeine Landesmindestlohn zum 01.01.2019 abgeschafft. Dies sieht das „Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns“ vom 05.07.2018 vor. Nach dessen Art. 1 wird das Landesmindestlohngesetz vom 13.11.2013 aufgehoben. Das Gesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft. Der bei der Durchführung von öffentlichen Aufträgen verbindlich einzuhaltende Vergabemindestlohn soll hingegen bestehen bleiben, wie der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein zeigt.

Quelle: Monatsinfo 08-09/2018 von forum vergabe e.V.

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