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Service, Nachrichten
02.11.2016, Schleswig-Holstein

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn für Mitarbeiter von Firmen, die öffentliche Aufträge erledigen, soll in Schleswig-Holstein steigen.

Geplant ist eine Anhebung des sogenannten vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 auf 9,99 Euro, wie Arbeitsminister Reinhard Meyer (SPD) am Montag in Kiel ankündigte.

Die neue Höhe lehnt sich an den Mindestlohn im Tarifvertrag der Länder an, der mittlerweile auf 9,99 Euro erhöht wurde. Arbeitnehmer in Privatfirmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssten genauso gut bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand mit eigenen Mitarbeitern diese Aufträge ausführen, sagte Meyer. Die Erhöhung soll zum 1. Februar 2017 greifen.

Quelle: dpa

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