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Service, Nachrichten
25.06.2018, Deutschland

EU und Mexiko: Marktöffnung bei öffentlicher Beschaffung

Die EU und Mexiko haben eine Grundsatzeinigung für ein neues Handelsabkommen erzielt: Zukünftig können sich EU-Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko beteiligen.

Ein runderneuertes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko ermöglicht eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit. Neben dem Wegfall zahlreicher Zölle und der Öffnung des Handels mit Dienstleistungen sieht die grundsätzliche Einigung auch wesentliche Fortschritte bei der weiteren Marktöffnung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens vor.

Nach dem neuen Handelspakt erhalten die Unternehmen jetzt auf Gegenseitigkeitsbasis Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf den Märkten für öffentliche Beschaffungen sowohl in der EU als auch in Mexiko. Das weite die Möglichkeiten für Anbieter aus der EU aus, sodass sie sich jetzt auch um Aufträge auf der Ebene einiger Regionalbehörden Mexikos bewerben könnten, informiert die EU-Kommission.

Bis zum Jahresende soll die endgültige Fassung des Abkommenstextes fertig sein. Bevor die Einigung dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden kann, erfolgt eine Rechtsprüfung und die Übersetzung in alle Amtssprachen. Für Mexiko ist die EU der drittwichtigste Handelspartner. Für die EU steht das nordamerikanische Land an 15. Stelle.

Quelle:

  • Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein
  • http://eeas.europa.eu/archives/delegations/mexico/eu_mexico/trade_relation/index_en.htm
  • https://ec.europa.eu/germany/news/mexico20190423_de

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