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Service, Nachrichten
08.05.2013, Baden-Württemberg

Fachkundenachweis bei Auftragsvergabe

Der Verband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg fordert bei Auftragsvergabe einen Fachkundenachweis.

Grund der Forderung ist das Risiko von Gas- und Wasserleitungslecks. Um dieses zu minimieren, sollen öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibung und Vergabe von Gas- und Wasserleitungsarbeiten nur Unternehmen berücksichtigen, die eine Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301 vorweisen können. Diese Fachkundebescheinigung wird unter anderem vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches sowie Zertifizierung Bau nur an Firmen vergeben, die über Kompetenz und fachliche Eignung verfügen und sicherheitstechnische Normen bei ihrer Arbeit Priorität geben. Zwar wird derzeit in Ausschreibungen eine solche Zertifizierung verlangt, jedoch vergeben immer häufiger vor allem kleine Kommunen aus Kostengründen die Aufträge an Unternehmen ohne den entsprechenden Fachkundenachweis, da diese oft bis zu 20% günstiger sind. Damit wird aber ein nicht zu unterschätzendes Risiko eingegangen. „Eine unsachgemäße Verlegung von Gas- und Wasserleitungen kann über kurz oder lang zu undichten Stellen führen. Dann wird es nicht nur gefährlich, sondern auch teuer, denn die Gewährleistungsfrist für die Ausführung von Leitungsarbeiten beträgt laut VOB maximal vier Jahre.“, so Dieter Diener, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg. Viele Leitungsbauunternehmen in Baden-Württemberg verfügen über das GW 301-Zertifikat. Jedoch gibt es dazu noch keine gesetzliche Verpflichtung, was laut Diener dringend nachgeholt werden müsse.

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