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Service, Nachrichten
01.02.2019, Europa

Frankreich erhält neues Vergabegesetz

In Frankreich gilt ab April ein neues Vergabegesetz, das vor allem den Mittelstand förden soll.

Das neue Vergabegesetz, das am 1. April 2019 in Frankreich in Kraft tritt, wurde am 5. Dezember 2018 im französischen Gesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das Vergaberecht in Frankreich neu strukturiert und an die bestehende Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurden die Richtlinien der Europäischen Union 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU zum Vergabe- und Konzessionsvergaberecht in französisches Recht umgesetzt. Die bisher mehreren Vergabegesetze wurden durch diese Reform in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Außerdem erhielt nun das Vergabegesetzbuch Vorschriften für Konzessionsverträge. Das neue Vergabegesetz gliedert sich in drei Teile:

  • Definitionen und Anwendungsbereich (Définitions et Champ d’application)
  • Vorschriften für öffentliche Aufträge (Marchés publics)
  • Vorschriften für Konzessionsverträge (Concessions)

Durch das neue Gesetz sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gefördert und ihre Möglichkeiten, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, verbessert werden.

Das neue Vergabegesetz kann auf den Internetseiten der französischen Republik eingesehen werden.

Quelle:

Newsletter der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Ausgabe Januar 2019

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