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Service, Nachrichten
08.04.2015, Deutschland

Garantie von sozialen Mindeststandards

Verdi fordert, dass die öffentliche Beschaffung verstärkt soziales Verantwortungsbewusstsein berücksichtigen soll.

Die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union, die bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sehen vor, dass bei der Angebotswertung nicht der Preis allein entscheidend sein soll, sondern auch weitere Kriterien wie etwa Sozialstandards als neue Zuschlagskriterien eingeführt werden. Öffentliche Beschaffungen sollen verstärkt soziales Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit berücksichtigen, ohne den Wettbewerb und die Transparenz zu gefährden.

Petra Gerstenkorn, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), stellt zusammen mit Vertretern von Gewerkschaften, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Jugendsozialarbeit bei der geplanten Reform des Vergaberechts. Forderungen auf. Diese betreffen Regeln, mit denen soziale, arbeitsrechtliche und qualitätsorientierte Mindeststandards im Bereich der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung für Erwerbslose garantiert werden können.

Arbeitsmarktdienstleitungen sind dem wettbewerblichen Vergaberecht unterworfen. „Der Gesetzgeber muss die Reform nutzen, um hohe soziale und qualitätsorientierte Regeln festzuschreiben, etwa die zwingende Orientierung an Tarifstandards. Außerdem müssen bei der Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen stärker die nötige Ausbildung und Berufserfahrung des eingesetzten pädagogischen Personals berücksichtigt werden“, forderte Gerstenkorn.

Nach Angaben von Verdi arbeiten im Bereich der staatlichen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bundesweit insgesamt rund 22.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Die gesetzlichen Richtlinien für eine sozial verantwortliche Beschaffung berücksichtigen diverse soziale Aspekte. Dazu gehören zum Beispiel Chancengleichheit, gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten, Verbesserung von Arbeitsbedingungen, soziale Integration schutzbedürftiger Personen wie etwa Menschen mit Behinderungen sowie ILO-Kernarbeitsnormen.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 13/2015

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