Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
20.03.2012, Niedersachsen

Geändertes Niedersächsisches Landesvergabegesetz

Das Niedersächsische Vergabegesetz vom 15. Dezember 2008 wurde geändert. Seit 1. März 2012 ist die aktuelle Fassung gültig.

Das Niedersächsische Vergabegesetz (LVergabeG) vom 15. Dezember 2008 ist geändert worden. Die aktuelle Fassung ist seit 1. März 2012 gültig. Das Gesetz gilt bis 31. Dezember 2013. Das Vergabegesetz regelt die allgemeine Bindung der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Bauaufträgen. Wesentlicher Bestandteil ist die Tariftreueregelung. Ebenso sind im Gesetz Regelungen für den Nachunternehmereinsatz, die Wertung unangemessen niedriger Angebote, für Nachweise, Kontrollen und Sanktionen enthalten. Vor dem Hintergrund einer veränderten europa- und bundesrechtlichen Gesetzeslage ist eine Anpassung und Weiterentwicklung des LVergabeG erforderlich gewesen. Mit dem Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowohl bei Auftraggebern als auch bei Auftragnehmern wird bei der Nachweiserbringung die Präqualifizierung ausdrücklich befördert. Auch der Verwaltungsaufwand bei einem nicht präqualifizierten Unternehmen verringert sich, da es bei der Angebotsabgabe nur Eigenerklärungen vorlegen muss. Für den Fall, dass es den Auftrag dann nicht erhält, entfällt die Nachweispflicht. Entgegen den Tendenzen in anderen Bundesländern wurde im LVergabeG darauf verzichtet, die Bieter mit zusätzlichen Zugangskriterien zu Vergaben zu belasten.

Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Niedersächsischen Vergabegesetzes.

Zurück
Ähnliche Nachrichten