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Service, Nachrichten
09.03.2016, Deutschland

Gesetz tritt teilweise in Kraft

Das am 23. Februar im Bundesgesetzblatt erschienene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts trat schon teilweise in Kraft.

Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG)“ vom 17.02.2015 ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Dem vorausgegangen war der Beschluss von Bundestag und Bundesrat zum Gesetzentwurf. Größtenteils tritt das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz erst zum 18.04.2016 in Kraft.

Eine Ausnahme besteht allerdings für die §§ 113 und 114 Abs. 2 Satz 4 GWB. Diese sind bereits am Tag nach der Verkündung am 24.02.2016 in Kraft getreten. § 113 GWB enthält die Ermächtigung der Bundesregierung, die Einzelheiten der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie zur Ausrichtung von Wettbewerben durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnung zu regeln. § 114 Abs. 2 Satz 4 GWB enthält die Ermächtigung der Bundesregierung, die Einzelheiten der Datenübermittlung einschließlich des Umfangs der zu übermittelnden Daten und des Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden Verpflichtungen durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnung zu regeln. Dem entsprechenden Entwurf für eine (Mantel-)Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts hat der Bundestag am 25.02.2016 zugestimmt.

Quelle: Monatsinfo 3/2016 von forum vergabe e.V.

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