Gutachten vorgelegt
Bis Mitte Juni soll ein erster Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes erarbeitet werden.
Im vergangenen Jahr beauftragte das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy mit der Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes. An der Evaluierung waren sowohl Thüringer Vergabestellen als auch Unternehmen beteiligt.
Das Gutachten liegt nun vor und gibt eine Reihe von Empfehlungen, die bei der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes beachtet werden soll, etwa:
- Abschaffung der Pflicht zur doppelten Veröffentlichung (Thüringer Staatsanzeiger und Thüringer Vergabeportal)
- landesrechtliche Umsetzung einer bundesweiten Harmonisierung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich
- Einführung des sogenannten „Bestbieterprinzips“
- Verzicht auf einen vergabespezifischen Mindestlohn
Erster Referentenentwurf bis Mitte Juni
Ende April 2017 soll ein „Werkstattgespräch“ mit Wirtschaftsverbänden, Kammern und weiteren Interessenverbänden sowie Landtagsabgeordneten stattfinden. Auf dieser Grundlage ist geplant, bis Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes zu erarbeiten.
Quelle: bi medien