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Service, Nachrichten
21.02.2013, Hessen

Hessen verlängert Wertgrenzen

Das Land Hessen verlängerte ebenso wie andere Bundesländer die Wertgrenzenregelung, die bis zum Ende diesen Jahres befristet gilt.

Demnach sind beschränkte Ausschreibungen für Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Mio. Euro netto je Fachlos möglich. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen können beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Nettobetrag von 200.000 Euro je Auftrag erfolgen. Die freihändigen Vergaben für Bauleistungen dürfen ohne gesonderte Begründung bis zu 100.000 Euro je Fachlos ausgeführt werden. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen liegt die Wertgrenze bei 100.000 Euro netto je Auftrag. Grundlage ist ein gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 26. November 2012. Bisherige, sonstige Richtlinien der Vorgängerregelung bestehen unverändert fort.

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