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Service, Nachrichten
17.01.2013, Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt Mittelstandsförderungsgesetz

Seit dem 29. Dezember ist das Mittelstandsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft, das kleinere und mittelständische Unternehmen fördern soll.

Das „Gesetz zur Förderung des Mittelstands in Nordrhein-Westfalen“ enthält neben allgemeinen Regelungen auch Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Ziel des Gesetzes ist es, kleinere und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie, die vom Eigentümer oder Inhaber geführt werden, sowie freie Berufe zu erhalten und zu stärken. Das Gesetz soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und bei der Arbeitsplatzsicherung und –beschaffung unterstützen. Bei Vorhaben und Verfahren, die den Mittelstand betreffen, sind die Landesbehörden daran gebunden. Das bedeutet etwa, dass Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen mittelständische Unternehmen berücksichtigen. Auch soziale und ökonomische Interessen müssen dabei beachtet werden. Zudem ist der Fachkundenachweis, der nicht das Präqualifizierungsverfahren berührt, in dem Gesetz geregelt. Meistertitel oder gleichwertige Abschlüsse gemäß der Handwerksordnung, die in dem ausgeschriebenen Gewerbe und Gewerk erfolgt sind, gelten als Fachkundenachweis. Zudem weist §19 des Gesetzes darauf hin, dass die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes zur Aufteilung von Leistungen in Teil- und Fachlose zu befolgen sind. Das Gesetz gilt bis zum 30. Dezember 2017.

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