Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
19.06.2019, Nordrhein-Westfalen

Keine Auftragsvergabe wegen Parteispende

Ein Auftrag des Schulministeriums sorgt für Wirbel: Das Projekt zur digitalen Bildung an Grundschulen finden zwar alle Parteien gut. Das Projekt wurde aber ohne Ausschreibung vergeben.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat erneut Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Vergabe eines Auftrags zur digitalen Bildung seien Gesetze gebrochen worden. „Wir haben uns an Recht und Gesetz gehalten“, versicherte die FDP-Politikerin im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Die Opposition hinterfragt die Vergabe eines Auftrags zur Informatik-Bildung an Grundschulen an eine FDP-nahe Unternehmerin und kritisiert, dass der 650.000 Euro umfassende Auftrag ohne Ausschreibung vergeben worden sei. Laut Vergaberecht muss in der Regel ab einem Schwellenwert von 750.000 Euro europaweit ausgeschrieben werden. SPD und Grüne führten ins Feld, dass eine Verlängerung des Projekts „Mobile Digitalwerkstatt“ und damit eine Überschreitung dieses Werts absehbar gewesen seien.

Dieser Schwellenwert sei in dem Fall aber nicht zum Tragen gekommen, weil es keinen anderen Anbieter gegeben habe, bekräftigte Gebauer. Dies habe die vorgeschriebene Markterkundung ergeben. Es sei im Einklang mit der Vergabeordnung, dass es ohne Wettbewerber keine europaweite Ausschreibung gebe.
Mit dieser Begründung schlage die Ministerin einen völlig anderen Pfad ein, bemerkte SPD-Fraktionsvize Ott. Bislang habe sie argumentiert, der Auftragswert habe für das erste Vertragsjahr unter dem Schwellenwert gelegen. „Was stimmt denn nun?“

Unternehmerin spendete privat Geld an die FDP

Der Auftrag stehe in einem Zusammenhang mit einer Spende, unterstrich Ott. Dies erfordere höchste politische Sensibilität. „Das ist nicht grundsätzlich ein Problem, kann aber eins werden.“ Die SPD behält sich vor, ein Gutachten zu dem Vorgehen in Auftrag zu geben. Gebauer erklärte, die Gründerin und Geschäftsführerin des Unternehmens Haba Digital habe der FDP als Privatperson gespendet. „Eine Spende einer Privatperson darf nicht generell zum Ausschluss von einem Auftrag führen“, betonte sie.
Staatssekretär Mathias Richter (FDP) sagte, der Grundgedanke, dass sich hinter der mobilen Digitalwerkstatt ein besonders lukrativer Auftrag verberge, sei falsch. „Das ist eine Non-Profit-Veranstaltung. Das Unternehmen bekommt gegen Rechnungen seine Kosten erstattet, weil es selbst Interesse daran hat, das Thema voranzubringen.“ Die „mobile Digitalwerkstatt“ bringt seit vergangenem November für jeweils eine Woche einen mit modernster Technik und pädagogischen Medienexperten ausgestatten Bus auf die Grundschulhöfe, um Schülern, Lehrern und Eltern mit Spaß und Experimenten digitale Grundbildung zu vermitteln.

Markterkundung ergab, dass kein Wettbewerb vorhanden

Ott verlangte von der Ministerin eine rechtsverbindliche Erklärung, dass es tatsächlich europaweit keinen anderen Bewerber dafür gebe. Die Begründung, da sich schon bundesweit niemand sonst gefunden habe, werde sich darüber hinaus sicher nichts tun, stelle die europäische Vergabepraxis auf den Kopf. Richter erläuterte, es hätten sich lediglich zwei Privatpersonen mit einer Idee gemeldet, aber keine anderen Unternehmen. „Es gab ein Logo, aber keine Rechtsform. So kann man keinen Auftrag über 650 000 Euro vergeben.“

Auf dem Online-Vergabemarktplatz NRW sei das Projekt bekannt gegeben worden – ohne Rückmeldungen. Eine Ausschreibung schon zur reinen Markterkundung zu starten, wäre rechtswidrig gewesen, sagte Richter. „Das muss eine öffentliche Stelle machen.“

Wenn das an sich „tolle Projekt“ im nächsten Jahr fortgesetzt werden solle, sei es aber nun allerhöchste Zeit, es vergaberechtlich auf eine solide Grundlage zu stellen, forderte Ott. Richter sagte, das Land habe sich ohnehin „ein sanktionsloses Kündigungsrecht“ gesichert für den Fall, dass Wettbewerber auftauchten.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten