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Service, Nachrichten
20.05.2019, Sachsen-Anhalt

Ist der Landessportbund ein öffentlicher Auftraggeber?

In Sachsen-Anhalt hat der Landessportbund nach Zeitungsberichten bei der Vergabe von Energieverträgen offenbar das Vergaberecht verletzt.

Der Landessportbund Sachsen-Anhalt hat offenbar gegen Vergabevorschriften verstoßen. Darüber berichten die Volksstimme aus Magdeburg und die Mitteldeutsche Zeitung. Es ging um Verträge für die Energieversorgung.

Schon 2018 hatte die Mitteldeutsche Zeitung nach eigenen Angaben aufgedeckt, dass der Landessportbund seine Energieverträge freihändig über einen Leipziger Dienstleister vergeben habe. Da sich aber, so die Meinung des Landesverwaltungsamtes, der Sportbund überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziere, müsse er sich an die gleichen Regeln halten wie ein öffentlicher Auftraggeber.

So kommt das Landesverwaltungsamt nach Angaben der Volksstimme zu dem Schluss, dass der Landessportbund in mehreren Fällen eine öffentliche Ausschreibung der Leistungen umgangen habe. Auch der Landesrechnungshof ist dieser Auffassung: „Der Landessportbund hätte seine Energieverträge öffentlich ausschreiben müssen, hat es aber nicht getan“, zitiert die Mitteldeutsche Zeitung den Rechnungshof-Präsidenten Kay Barthel am 17. April in ihrer Online-Ausgabe.

Der Sachverhalt beschäftigt derzeit weiter die zuständigen Gremien und Politiker in Sachsen-Anhalt. Im Raum steht, dass öffentliche Ausschreibungen zu günstigeren Verträgen hätten führen können.

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