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Service, Nachrichten
28.06.2017, Schleswig-Holstein

Koalitionsvertrag unterschrieben

In Schleswig-Holstein haben die Spitzen von CDU, den Gründen und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnet, der auch Aussagen zur Beschaffung trifft.

Die Richtlinie für die Wahlperiode von 2017 bis 2022 steht. Am 27. Juni 2017 unterzeichneten die Spitzen der Jamaikakoalition (CDU, GRÜNEN und FDP) den Koalitionsvertrag. Dieser enthält auch Leitlinien für das Thema Ausschreibung und Vergabe im Land.

Aussagen zur Beschaffung

Förderung des Mittelstands

Ziel ist es, Schleswig-Holstein zum „mittelstandsfreundlichsten“ Bundesland zu machen. Dafür wird ein „Mittelstandsbeirat“ gegründet. „Dort sollen in regelmäßigen Abständen mittelstandsrelevante Themen wie Bürokratieabbau, Erleichterungen im Vergaberecht, Ausbau der Infrastruktur und der Digitalisierung, die Akquisition von Fachkräften und Probleme bei der Unternehmensnachfolge – insbesondere im Handwerk – erörtert werden. Der Beirat aus Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Mittelstandes soll ein möglichst breites Spektrum von Perspektiven und Wirtschaftsbereichen vertreten und den regelmäßigen Dialog mit Kammern und Verbänden ergänzen und frühzeitig Problemstellungen, innovative Ideen und Lösungsansätze beraten.“

„Insbesondere im öffentlichen Vergaberecht sehen viele mittelständische Unternehmungen durch zu viele bürokratische Vorgaben einen zu hohen Aufwand oder werden inzwischen sogar oft daran gehindert, an öffentlichen Ausschreibungen überhaupt noch teilzunehmen. So gehen für Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen oft Chancen zu Lasten von Großunternehmungen verloren. Das Tariftreue- und Vergabegesetz werden wir auf Grundlage der Vorschläge der bisherigen Evaluation weiterentwickeln und ein neues mittelstandsfreundliches Vergaberecht gestalten, das auch insbesondere kleinen Betrieben die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen von Land und Kommunen ermöglicht. Dafür werden wir auf vergabefremde Kriterien verzichten. Bei der konkreten Beschaffung durch das Land werden wir auf umweltbezogene und innovative Aspekte setzen. Eine besondere Belastung des Mittelstandes stellen die Dokumentationspflichten zum Mindestlohngesetz dar. Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, diese Dokumentationspflichten angemessen zu reduzieren. Gleichzeitig halten wir nach Einführung des Mindestlohns auf Bundesebene den Landesmindestlohn für entbehrlich. Die Höhe des Landesmindestlohns frieren wir ein und lassen das Gesetz bis 2019 auslaufen.“

Korruption verhindern

„Zur Sicherstellung einer funktionsfähigen Wettbewerbswirtschaft ist die Bekämpfung von Korruption eine zwingende Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der Schaffung eines Bundeskorruptionsregisters halten wir ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein und Hamburg für entbehrlich und werden es mit Einführung des Bundeskorruptionsregisters, spätestens aber Ende des Jahres 2018 auslaufen lassen.“

Nachhaltige Energie

„Insbesondere im Beschaffungsbereich, wie etwa im Schienenverkehr, wird das Land die Wasserstoffwirtschaft industriepolitisch unterstützten. Hierfür sollen weitere Bundesmittel akquiriert werden, damit die Verwendungsmöglichkeiten von erneuerbarem Strom in der Praxis getestet werden können. Wir werden uns auf Bundesebene für die Einrichtung einer „Modellregion Elektromobilität“ in Kombination mit den vom Einspeisemanagement besonders betroffenen Regionen in Schleswig-Holstein einsetzen. Die Koalition wird gemeinsam mit den Kommunen und der privaten Wirtschaft für eine flächendeckende und leistungsfähige Infrastruktur unter Einschluss von Elektrobussen einsetzen. Ab sofort streben wir an, mindestens 20 Prozent aller neu anzuschaffenden Fahrzeuge des Landes Schleswig-Holstein als Elektrofahrzeuge zu beschaffen.“

Nachhaltige Entwicklung

„Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land werden wir auf die Einhaltung von sozialen Standards und Nachhaltigkeitskriterien achten, ohne dabei die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Verwaltungen mit Bürokratie zu überlasten. Die Beschaffungsrichtlinie des Landes werden wir entsprechend weiter entwickeln. Wir werden einen ressortübergreifenden Nachhaltigkeits-Check für alle Gesetze, Landesvorschriften und Bundesratsinitiativen einrichten. Um das abzusichern, werden wir die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, „Sustainable Development Goals“ (SDG), in den Strategien des Landes verankern. Eine wichtige Grundlage sind dafür die „entwicklungspolitischen Leitlinien Schleswig-Holstein“. Die SDG haben für uns einen sehr hohen Stellenwert.“

ÖPNV qualitativ verbessern und ausbauen

„Den ÖPNV im Land wollen wir mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes finanziell besser unterstützen und dabei vor allem Vernetzung und Qualität verbessern. Das Sondervermögen MOIN.SH werden wir entsprechend weiterentwickeln und einmalig um 40 Millionen Euro Landesmittel aufstocken. Wichtig sind uns dabei der Umweltverbund, die Barrierefreiheit, modernes Ticketing, freies WLAN in Bussen und Zügen, bessere Informationen für die Fahrgäste, moderne Fahrzeuge, attraktive Haltestellen und mehr Zuverlässigkeit. Wir wollen die verschiedenen Verkehrssysteme besser miteinander verknüpfen. Mit den öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen organisieren wir den digitalen Wandel im Land, indem wir eine Vernetzung untereinander sowie mit neuen Mobilitätsangeboten ermöglichen.“

[…] „Um Hamburg und Schleswig-Holstein noch besser miteinander zu verbinden und mehr Menschen von der Straße auf die Schiene zu bewegen, treiben wir den Ausbau der AKN-Linie A1 zwischen Kaltenkirchen und Hamburg-Eidelstedt zur S21 (mit Prüfung einer späteren Verlängerung) und den Ausbau der S4 (Ost) voran. Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition beim Wettbewerb auf der Schiene. Wir werden deshalb einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe der Bahnnetze gewährleisten.“

Digitalisierung – Nutzung von Open-Source-Software

Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die Verbrauchersouveränität und stellen einen wichtigen Baustein für die Erhöhung von IT-Sicherheit und die Ermöglichung innovativer Anwendungen dar. Wir verfolgen den vordringlichen Einsatz von Open-Source Software, auch um Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unter anderem die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten. Eine vollständige Ablösung ist das langfristige Ziel.

Zum Koalitionsvertrag gelangen Sie hier.

Quelle: Koalitionsvertrag 2017 von CDU, Grünen und FDP

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