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Service, Nachrichten
15.10.2012, Bremen

Kontrolle der Mindestentlohnung bei Vergabeaufträgen

In Bremen wurde die Kontrolle der Mindestentlohnung innerhalb der Vergabeaufträge neu geregelt.

Im Dezember 2009 trat das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft, in dem sich öffentliche Auftraggeber verpflichten, bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich der Dienst- und Bauleistungen zusammen mit dem Auftragnehmer auch eine Mindestentlohnung der Arbeiter festzulegen. Ende August diesen Jahres erfolgte nun die Neuregelung der Kontrolldurchführung, ob die Mindestentlohnung bei Vergabeaufträgen eingehalten wird. So muss der öffentliche Auftraggeber die Sonderkommission Mindestlohn, die dem Bereich des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zugeordnet ist, über die vergebenen Aufträge informieren. Die Sonderkommission kann dann den öffentlichen Auftraggeber dazu auffordern, die Einhaltung der vertraglich festgelegten Mindestentlohnung zu überprüfen.

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