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Service, Nachrichten
17.06.2014, Nordrhein-Westfalen

Kontroversen nehmen kein Ende

Die Diskussionen um das Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW reißen nicht ab. Die FDP fordert, es wieder abzuschaffen.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) nehmen die Kontroversen um das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) kein Ende: Vor Monaten hat die FDP-Landtagsfraktion einen Entwurf für ein Gesetz in den Landtag eingebracht, um das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz zu kippen. (vgl. LT-Drs. 16/4443 vom 21. November 2013). Kürzlich fand eine Anhörung im Landtag statt.

Positive Ziele werden nicht erreicht

„Sowohl das Gesetz als auch die darauf beruhende Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW) führen zu beachtlicher Rechtsunsicherheit“, kritisiert die FDP. Das gelte insbesondere für die Privatwirtschaft, vor allem den Mittelstand, aber auch für die Beschäftigten von öffentlichen Auftraggebern in NRW. Die positiven Ziele werden nicht erreicht. Im Gegenteil: „Es bleibt ziemlich wirkungslos“, sagte Ralph Bombis (FDP) bei der Anhörung.

Auch die Erfahrungen in Mönchengladbach scheinen das zu belegen. Der zuständige Leiter des Rechtsamts, Kay-Uwe Rhein, beklagte bei der Anhörung, dass ihm die Mitarbeiter ausgehen würden, „die bereit und in der Lage sind, gesetzeskonform zu handeln“.

Bereits im Jahre 2002 ist in Mönchengladbach ein Mindestlohn im Rahmen der Gebäudereinigung eingeführt worden. Das sei laut dem Behördenchef die Branche, in der die Frage eines Mindestlohns kommunalpraktisch wirklich bedeutsam sei, weil es ein sehr personalintensiver Bereich sei. Den Mindestlohn habe man damals als Qualitätskriterium kaschiert, sagte Rhein. „Im Rahmen einer nachfolgenden Vergabebeschwerde mangels Rüge sind wir damit durchgekommen.“

Später hat man mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ein Kalkulationsschema entwickelt, das die Verwaltung auch heute noch zugrunde legt. Danach gibt es einen Ecklohn und diverse Zuschläge. „So verfahren wir bei der Angebotsabgabe und schauen, ob das in etwa passt. Denn im Zuge des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist uns ein Mindestlohn in der Gebäudereinigung vorgeschrieben worden“, sagt Rhein.

Der Amtsleiter nannte als weiteres Beispiel einen Tiefbauunternehmer, der für 150.000 Euro ein Stück Straße baut. „In diesem Bereich gibt es Einheitspreise, sodass man gar nicht nachvollziehen kann, ob die Kalkulation, die vorgelegt wird, den Mindestlohn berücksichtigt oder nicht“, sagte Rhein. Insofern sei mit dem Mindestlohn ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden – ohne Steuerungseffekt.

Rhein ist überzeugt: Es ginge auch ganz ohne Gesetz. „Es gibt einen engen Kontakt mit der Hauptzollverwaltung, die am Bau wie in der Gebäudereinigung auf Hinweise von uns eine Überprüfung durchführt.“ Der Amtsleiter begrüßt zudem die Initiative auf Bundesebene zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. „Damit würde die landesrechtliche Regelung obsolet.“

Europäischer Gerichtshof überprüft Tariftreue-Regelungen

In der Bundesrepublik besitzen außer Bayern, Sachsen und Hessen alle Bundesländer entsprechende Tariftreue-Regelungen. In Hessen ist ein entsprechendes Gesetz auf dem Weg. Mittlerweile muss der Europäische Gerichtshof aber in verschiedenen Fällen klären, ob Tariftreue- und Mindestlohnvorschriften nicht gegen geltendes Europarecht verstoßen.

 

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 23/2014, Seite 28

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