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Service, Nachrichten
14.04.2014, Baden-Württemberg

Kritik am Tariftreuegesetz

Die FDP in Baden-Württemberg übt ein Jahr nach Verabschiedung des Tariftreuegesetzes Kritik.

Ein Jahr nach Verabschiedung des Tariftreuegesetzes lässt sich der Erfolg der Regelung nicht eindeutig beurteilen. Der Landesregierung liegen kaum Daten über dieses Thema vor, wie die „Schwäbische Zeitung“ (Samstag) unter Berufung auf eine Antwort auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Leopold Grimm berichtete. Demnach wurden 2013 insgesamt zwei Fälle von Scheinselbstständigkeit auf Baustellen des Landes bekannt. Weitere Informationen zur Schwarzarbeit im Land gebe es nicht: „Es ist das Wesen der Schattenwirtschaft, dass sie sich einer exakten Meldung entzieh“, erklärte Wirtschafts-Staatssekretär Ingo Rust (SPD).

Nach dem Gesetz müssen Unternehmen bei Vergaben für öffentliche Aufträge ab einer bestimmten Summe eine Erklärung abgeben. Darin verpflichten sie sich, gewisse Mindestarbeitsbedingungen zu erfüllen.

Ohne Kontrollen sei das Gesetz nichts als ein „bürokratisches Monster“, um „Gutmenschen-Schlagzeilen“ zu bekommen, sagte Grimm. Die Landesregierung sieht das dem Bericht zufolge anders: „Durch die Verpflichtung der sich um den Auftrag bewerbenden Unternehmen bereits bei Angebotsabgabe wird erreicht, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt und nicht erst bei Vertragsdurchführung zur Beachtung der geforderten Mindestarbeitsbedingungen angehalten werden.“

 

Quelle: dpa

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