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Service, Nachrichten
27.03.2019, Deutschland

Mahnschreiben der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet.

Im Zusammenhang mit den Vergaberichtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Richtlinien seien nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden, moniert die Kommission, die das Mahnschreiben auch an 14 weitere Mitgliedsstaaten geschickt hat.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt den Erhalt des Schreibens, macht aber auf Anfrage keine Angaben zum Inhalt. Medienberichten zufolge geht es aber um die Frage der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen. Im deutschen Vergabegesetz regelt Paragraf 3, Absatz 7, wie ein Auftragswert ermittelt wird. Grundsätzlich ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen.

Planungsleistungen als Ausnahme?

Bei Planungsleistungen hat der deutsche Gesetzgeber jedoch festgelegt, dass nur Lose über gleichartige Leistungen addiert werden müssen. Das kann sich auf die Art auswirken, nach der ausgeschrieben werden muss. Laut Medien ist eine Ausnahme für Planungsleistungen nicht von der EU-Richtlinie gedeckt.

Deutschland hat nun bis zum 28. Mai Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu antworten. Diese hatte eine vorherige Frist bis Ende März um zwei Monate verlängert.

Zu Wort gemeldet hat sich dazu der Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure. Er sieht in der Regelung ohne Ausnahme den Versuch der EU-Kommission, den deutschen Mittelstand zu schwächen. Gerade kleinere Büros könnten die Voraussetzungen für aufwändige EU-weite Verfahren nicht erfüllen.

Quelle:

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