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Service, Nachrichten
27.05.2016, Brandenburg

Mindestlohn steigt

Bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg steigt der Mindestlohn auf 9,00 Euro.

Der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg steigt um 50 Cent auf neun Euro pro Stunde. Dies teilte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) am 24. Mai 2016 im Anschluss an die Kabinettssitzung mit. Damit folge die Landesregierung einer Empfehlung der märkischen Mindestlohnkommission. Die neue Regelung tritt zum 1. September in Kraft und gilt für Aufträge ab 3.000 Euro.

„Mit dem neuen Vergabegesetz wollen wir diejenigen Arbeitnehmer bestmöglich schützen, die unsere Unterstützung am nötigsten brauchen“, erklärte Gerber. Dies gelte insbesondere für Wachschützer, Reinigungskräfte sowie Wäschereimitarbeiter. Auch für Menschen in Akkordarbeit sei ein klare Regelung getroffen worden: „Wer da 100 Prozent Leistung bringt, muss damit den Mindestlohn erreichen – und nicht erst, wenn er weit über die 100 Prozent hinausgeht“, sagte Gerber.

Brandenburg liegt mit der Anhebung des Mindestlohns bei öffentlichen Vergaben im bundesweiten Vergleich auf Platz 2 – hinter Schleswig-Holstein. Das nördlichste Bundesland schreibt 9,18 Euro als Stundenlohn vor.

Quelle: dpa

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