Mindestlohn von 8,50 Euro gilt
In Brandenburg gilt seit Mitte Februar der vergaberechtliche Mindestlohn von 8,50 Euro.
Am 22. Januar beschloss der Potsdamer Landtag, dass bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg künftig ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden muss. Nach Verkündigung des 1. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg am 12. Februar trat es am folgenden Tag in Kraft. Daher gilt für Vergabeverfahren und Ausschreibungen, die ab dem 13.2.2013 bekannt gemacht oder veröffentlicht werden, der vergaberechtliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde.
Quelle: Pressemitteilung der Handwerkskammer Cottbus vom 14. Februar 2014