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Service, Nachrichten
20.06.2014, Deutschland

Mittelstandsgerechte Losaufteilung

Das BMWi stellt für Auftraggeber Arbeitshilfen zur mittelstandsgerechten Losaufteilung zur Verfügung.

Öffentliche Auftraggeber sind laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dazu verpflichtet, mittelständische Interessen bei Ausschreibungen vornehmlich zu berücksichtigen. Daher sollen Leistungen grundsätzlich losweise vergeben werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Losaufteilung gewährt die Mittelstandsklausel den öffentlichen Auftraggebern nur, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die Handhabung der Pflicht zur Fachlosbildung, das heißt zur branchen- oder gewerkweisen Ausschreibung, bereitet in der Regel keine größeren Schwierigkeiten. Hingegen sehen sich öffentliche Auftraggeber bei der praktischen Umsetzung der Pflicht zur Teillosbildung mit der Frage konfrontiert, wie sich der Begriff des Mittelstands im vergaberechtlichen Kontext definiert. Wie groß dürfen ausgehend von dieser Definition die Auftragsvolumina von Losen maximal sein, um noch als mittelstandsfreundlich zu gelten?

Leitfaden und Berechnungs-Tool versprechen Hilfe

Um den öffentlicher Auftraggebern daher den Umgang mit Pflicht zur Teillosbildung zu erleichtern, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie öffentlichen Auftraggebern ein Online-Berechnungstool zur Verfügung, mit dessen Hilfe für verschiedene Branchen und Gewerke ausgehend von einem vorgegebenen Gesamtauftragsvolumen sowie der vorgesehenen Leistungszeit die ideale Losgröße für ein typisches mittelständisches Unternehmen des betroffenen Leistungsbereiches ermittelt werden kann.

In einem Leitfaden werden der praktische Umgang mit der Pflicht zur Teillosbildung im Allgemeinen sowie Konzeption und Nutzung des Berechnungs-Tools näher erläutert.

Zum Leitfaden des BMWi gelangen Sie auf dessen Internetseiten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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