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Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024 veröffentlicht

Am 16. November 2023 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren für die nächsten 2 Jahre im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie steigen zum 01. Januar 2024 geringfügig an.

Die aktuellen Werte nach der Verordnung 2023/2495 der Kommission:

  • für Bauleistungen: 5.538.000 EUR (bisher 5.382.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen: 221.000. EUR (bisher 215.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden: 143.000. EUR (bisher 140.000. EUR)

Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und findet in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung.

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen alle zwei Jahre neu fest.

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