Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
20.11.2023, Europa

Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2024 veröffentlicht

Die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen steigen zum 1. Januar 2024 leicht an.

Am 16. November 2023 wurden die Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren für die nächsten 2 Jahre im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie steigen zum 01. Januar 2024 geringfügig an.

Die aktuellen Werte nach der Verordnung 2023/2495 der Kommission:

  • für Bauleistungen: 5.538.000 EUR (bisher 5.382.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen: 221.000. EUR (bisher 215.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen der obersten und oberen Bundesbehörden: 143.000. EUR (bisher 140.000. EUR)

Die Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und findet in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung.

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen alle zwei Jahre neu fest.

Quelle

Zurück
Ähnliche Nachrichten