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Service, Nachrichten
12.05.2015, Deutschland

Neue Richtlinie bereits umgesetzt

Nach Dänemark hat auch Großbritannien die neue EU-Vergaberichtlinie schon umgesetzt.

Großbritannien ist bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie weiter als Deutschland. Martin Trybus, Professor für Europarecht und Europapolitik an der Universität Birmingham, erläuterte den Stand in seinem Gastland im Rahmen der 17. Forum Vergabe Gespräche in Fulda.

Die Richtlinie 2014/24/EU ist mit den „Public Contracts Regulations 2015“ seit dem 26. Februar formal vollständig in Großbritannien umgesetzt. Als Grund nennt Trybus, dass die Richtlinie „die Bereiche mit den meisten Beschaffungen dereguliert und vereinfacht.“ Dies gilt für England, Wales und Nordirland. Er erwähnte auch Ausnahmen: Zur Konzessions- und zur Sektorenverordnung gibt es bisher keine Entwürfe. Auch Schottland hat noch keine Entwürfe, soll die EU-Richtlinie jedoch bis Ende des Jahres umsetzen.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen das am 17. April 2014 in Kraft getretene Richtlinienpaket der EU zur Neufassung des Vergaberechts bis 18. April 2016 umgesetzt haben.

Um den Wunsch der Briten nach Vereinfachung von Vergabeverfahren zu illustrieren, zeigt Trybus ein Foto aus dem Daily Telegraph: Ein Geschäftsmann ist mit zahlreichen roten Klebestreifen an eine Wand geklebt und damit nicht handlungsfähig. Die Bildunterschrift macht die Kritik noch deutlicher: „Unternehmen benötigen durchschnittlich 174 Tage, fast neun Monate, um sich auf eine Ausschreibung der Regierung zu bewerben.“

Dementsprechend sind laut Trybus die britischen Umsetzungsstrategien von bestimmten Prinzipien geprägt. Dies ist unter anderem das Prinzip, nur das Notwendigste, also minimal umzusetzen. Ebenso soll Regulierung möglichst vermieden werden.

Es geht allerdings noch schneller und noch einfacher als in Großbritannien: „Der ‚faule Däne‘ hat die EU-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht umgesetzt“, sagte Trybus.

Informationen der britischen Regierung zur Umsetzung der EU-Vergaberichtliniefinden Sie hier.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 18/2015

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