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Service, Nachrichten
19.02.2014, Sachsen-Anhalt

Neue Wertgrenzen

In Sachsen-Anhalt gelten neue Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.

Mit Verordnung vom 16. Dezember 2013 hat die sachsen-anhaltinische Landesregierung die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen für VOL-Leistungen festgesetzt. Beschränkte Ausschreibungen sind demnach zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 50.000 Euro nicht übersteigt. Freihändige Vergaben können bis zu 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Quelle: Infobrief Auftragswesen Aktuell, Februar 2014

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