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Service, Nachrichten
13.03.2013, Sachsen

Neues Vergabegesetz tritt in Kraft

Heute wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen veröffentlicht.

Das neue Vergabegesetz von Sachsen vom 14. Februar 2013 wurde heute im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Damit verlieren das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen vom 8. Juli 2002 sowie die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Sächsischen Vergabegesetzes vom 17. Dezember 2002, geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 8. Dezember 2009, ihre Gültigkeit.

Für die Nutzer der Vergabesoftware AI Vergabemanager Standard Sachsen wurde eine entsprechende Aktualisierung bereitgestellt. Diese Anpassung umfasst den Wegfall der Formulare zu § 9 Informationspflicht nach SächsVergabeDVO und die Ergänzung der Formulare nach § 8 Informationspflicht und Nachprüfungsverfahren nach SächsVergabeG.

Die neuen Formulare wurden im Vergabeworkflow integriert und stehen den Nutzern für neu angelegte Verfahren zur Verfügung.

Bei Fragen rund um den AI Vergabemanager Standard Sachsen steht Ihnen unser Partner SDV Vergabe GmbH gerne zur Seite.

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