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Service, Nachrichten
14.11.2018, Deutschland

Nicht immer Pflicht

Die Vergabe von Krankentransporten muss nach Ansicht eines wichtigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof nicht zwingend europaweit ausgeschrieben werden.

An gemeinnützige Organisationen könne der Transport von Notfallpatienten nach EU-Recht auch ohne Ausschreibung vergeben werden, befand Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am Mittwoch in Luxemburg. Auf den Transport von Nicht-Notfallpatienten treffe dies nicht zu (Rechtssache C-465/17).

Hintergrund des Gutachtens ist ein Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Der private Rettungsdienste-Anbieter Falck hatte beanstandet, dass die Stadt Solingen die Vergabe von Aufträgen für die Betreuung von Notfallpatienten in Rettungswagen nicht europaweit ausgeschrieben hatte. Stattdessen hatte sie vier Hilfsorganisationen dazu aufgefordert, Angebote abzugeben.

Um als gemeinnützige Organisation nach EU-Recht zu gelten, reicht es nach Ansicht von Sánchez-Bordona nicht aus, nach nationalem Recht eine Hilfsorganisation zu sein. Stattdessen dürften die Organisationen und Vereinigungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und müssten mögliche Gewinne in ihre soziale Aufgabe investieren. Die Einschätzung des Gutachters ist für die Richter des Europäischen Gerichtshofs nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

Quelle: dpa

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