No-Spy-Erlass des BMI
Ende April veröffentlichte das Bundesministerium des Innern seinen No-Spy-Erlass für Vergabeverfahren.
Bei Vergabeverfahren mit möglicher Sicherheitsrelevanz kann es sein, dass ein beauftragtes Unternehmen nicht freiwillig, sondern auf Grund ausländischer Rechtsvorschriften entsprechende Informationen an ausländische Behörden weitergibt oder die Weitergabe von Informationen ermöglicht. Dies ist umso problematischer, wenn diese Weitergabe nicht offengelegt werden darf. In diesen Fällen ist ein konkretes vertragswidriges Verhalten schwer oder überhaupt nicht nachzuweisen. Daher fordert das Bundesministerium des Innern durch einen Erlass das Beschaffungsamt des BMI dazu auf, bei Vergabeverfahren mit möglicher Sicherheitsrelevanz von Bietern künftig eine Eigenerklärung anzufordern, die in dem Erlass vorformuliert zu finden ist. Zudem enthält der Erlass eine Vertragsklausel, die an geeigneter Stelle im Vertrag aufgenommen werden soll, bestenfalls im Bereich der Regelungen zur Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz.
Quelle: Bitkom