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Service, Nachrichten
18.12.2013, Deutschland

Private Stromanbieter nicht benachteiligen

Laut zwei Urteilen des BGH dürfen Gemeinden private Stromanbieter nicht benachteiligen.

Gemeinden müssen sich an klare Vorgaben des Wettbewerbsrechts halten, wenn sie die Stromversorgung wieder in die eigene Hand nehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen.

In dem BGH-Verfahren ging es in letzter Instanz um die Klage der Stadt Heiligenhafen sowie 36 weiterer Kommunen in Schleswig-Holstein auf Übereignung des Stromnetzes. Die dortigen Konzessionsverträge der E.ON-Hanse-Tochter Schleswig-Holstein Netz AG waren ausgelaufen. Die Bemühungen des Unternehmens um neue Konzessionsverträge blieben erfolglos: Die Stadt Heiligenhafen entschied sich für einen Eigenbetrieb der Stromversorgung, die 36 Gemeinden gaben einem kommunalen Versorgungsunternehmen den Zuschlag.

„Gemeinden müssen den Konzessionär für ihr Stromnetz in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen“, betonte der Kartellsenat des BGH. Die Vorinstanzen hatten die Klagen ebenfalls abgewiesen. Der Stromversorger E.ON Hanse begrüßte die Entscheidung als Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Die Urteile seien von grundsätzlicher Bedeutung und auch maßgeblich für das weitere Verfahren nach dem Volksentscheid in Hamburg, sagte Hans-Christoph Thomale, Experte für Energierecht bei der Frankfurter Kanzlei FPS. In Hamburg gab es am 22. September eine Mehrheit für den vollständigen Rückkauf der Energienetze durch die Stadt.

Quelle: dpa

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