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Service, Nachrichten
24.03.2017, Thüringen

Reformbedarf besteht

Laut einer Umfrage der Thüringer Industrie- und Handelskammern muss das Landesvergabegesetz überarbeitet werden.

Seit dem 1. Mai 2011 gilt das Thüringer Vergabegesetz im Baubereich ab 50.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen ab 20.000 Euro. 2017 soll nun das Gesetz durch die Landesregierung evaluiert werden . Vorab führte die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern eine Umfrage durch, bei der 2.600 Unternehmen verschiedener Branchen, etwa Speditionen, Baugewerbe oder Ingenieurbüros zu ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Vergabegesetz befragt wurden. 520 nahmen schlussendlich an der Umfrage aktiv teil.

Das Ergebnis

Die Mehrzahl der befragten Unternehmen ist für die Abschaffung des Thüringer Vergabegesetzes und begrüßt einheitliche Regeln für Bund und Länder. Vor allem der erhöhte Zeit- und Kostenaufwand bei der Zusammenstellung der Unterlagen steht in der Kritik. So hat inzwischen jeder Fünfte kein Interesse mehr, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

80 Prozent der Unternehmen antworteten, dass die durch das Gesetz auf den Weg gebrachten Kriterien selten bis gar nicht verlangt werden, wie die Förderung der Erstausbildung und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen im Beruf. Wenn allerdings diese Nachweise kaum abgefordert werden, weil sie nicht messbar sind, entwickeln sich diese Vorschriften zu einem bürokratielastigen Papiertiger. Deshalb sollten sie wegfallen. Zudem spricht sich die Mehrheit der Unternehmen für eine Vereinfachung der Nachweiserbringung bei öffentlichen Ausschreibungen aus.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern

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