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Service, Nachrichten
08.07.2013, Baden-Württemberg

Servicestelle für Landestariftreuegesetz

In Baden-Württemberg gilt seit einer Woche das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. Eine Servicestelle unterstützt bei der Umsetzung.

Seit dem 1. Juli ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg in Kraft , das auch bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge im Bau- und Dienstleistungsbereich Anwendung findet. Ab sofort erhalten nur noch jene Unternehmen bei Ausschreibungen den Zuschlag, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde zahlen. Um die Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zu unterstützen, wurde in Stuttgart eine Servicestelle eingerichtet. Diese informiert über das LTMG und bietet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart Muster für Verpflichtungserklärungen, für besondere Vertragsbedingungen sowie ein Merkblatt über die Abgabe der Verpflichtungserklärung. In Kürze folgt zudem an dieser Stelle ein Verzeichnis von repräsentativen Tarifverträgen.

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