Thüringen: Kabinett beschließt neues Vergabegesetz
Nach weitreichenden Meinungsverschiedenheiten hat die Landesregierung Thüringen jetzt einen Kompromiss gefunden und sich auf ein neues Vergabegesetz geeinigt.
Das Kabinett in Thüringen hat Anfang September den Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein neues Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) beschlossen. Es soll bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Vorausgegangen waren deutliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Landesregierung.
Neu: vergabespezifischer Mindestlohn
Ein zentraler Punkt in der Novelle ist die Gewährleistung eines guten Lohnstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Staatliche Aufträge sollen demnach nur dann vergeben werden, wenn ein Mindestlohn von 9,54 Euro gezahlt wird. Verpflichtend soll die Regelung jedoch nur für Landesaufträge und die Branchen sein, die keine allgemein verbindlichen Tarifverträge haben.
Kritik an dieser Regelung hatte schon früh die Thüringer Industrie- und Handelskammer (IHK) geübt. Ein vergabespezifischer Mindestlohn von 9,54 Euro würde in Konkurrenz zu dem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn, der niedriger ist, stehen. Unternehmen müssten unterschiedliche Mindestlöhne für öffentliche und private Aufträge zahlen und dokumentieren.
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