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Service, Nachrichten
11.03.2016, Deutschland

Überarbeitung notwendig?

Erster Abschnitt der VOB/A wird durch den DVA auf Änderungsbedarf geprüft.

Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) für Bauleistungen hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Regelungen des ersten Abschnitts der VOB/A im Anschluss an die Vergaberechtsreform im Oberschwellenbereich vollständig auf möglichen Änderungsbedarf zu überprüfen, gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu erarbeiten und diese Vorschläge dem Hauptausschuss Allgemeines zur weiteren Befassung vorzulegen. Die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe fand am 07.03.2016 statt.

Quelle: Monatsinfo 3/2016 von forum vergabe e.V.

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