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Service, Nachrichten
22.04.2014, Mecklenburg-Vorpommern

Überprüfung des Vergabegesetzes

Seit dem 1. Januar 2014 wird das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern evaluiert. Der Abschlussbericht soll Mitte November 2014 vorliegen.

Inhaltlich sollen vor allem drei Bereiche konkret überprüft werden. Dies sind zum einen die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Auswirkungen im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Dazu zählen die Wirkungen des Gesetzes auf die Lohnsituation der Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Aufträge, die Auswirkungen auf klein- und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks, die Arbeit der öffentlichen Auftragsvergabestellen im Rahmen dieses Gesetzes sowie die Wirkungen der im Gesetz vorgesehenen Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Zum anderen geht es um die Pflichten und Anforderungen der öffentlichen Auftraggeber und der Unternehmen, die aus den Regelungen folgen. Der dritte Prüfbereich betrifft eine Wirkungsanalyse hinsichtlich der Verständlichkeit und der Praktikabilität des Vergabegesetzes. Auch die Betroffenheit und die Reaktionen der Unternehmen, u.a. im Hinblick auf Bürokratieaufwand, Kostenstruktur, Wettbewerbslage, Beteiligungsbegehren und -Möglichkeiten und auf die Lohnsituation der Beschäftigten im Bereich der öffentlichen Aufträge sollen überprüft werden. Befragt werden einerseits Vergabestellen auf den Ebenen des Landes, der Kommunen sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, und Unternehmen sowie Einrichtungen der Kommunen. Andererseits sollen kleine, mittlere und große Betriebe nach Branchen in die Evaluation einbezogen werden. Ergänzend können Sachverständige hinzugezogen werden.

Eine Veröffentlichung des Berichts ist nicht geplant.

Quelle: forum vergabe e.V.

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