Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
08.06.2015, Deutschland

Umfassende Optimierung

Die Statistik der öffentlichen Beschaffung soll umfassend optimiert und elektronisch erhoben sowie ausgewertet werden.

Wie viel geben Bund, Länder und Kommunen im Rahmen öffentlicher Beschaffung aus? „Bisher gibt es keine Regelungen zur Vergabestatistik oberhalb und unterhalb der Schwelle“, sagt Meinrad Dreher von der Johannes- Gutenberg-Universität Mainz. Dieses Thema wird derzeit im Zusammenhang mit den neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht in Expertenkreisen diskutiert.

Zwischenbericht stellt Ist-Zustand vor

„Praktisch durchweg wurden Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien umgesetzt“, sagt Mark von Wietersheim, Geschäftsführer von Forum Vergabe in Berlin nach Durchsicht des Referentenentwurfs, den das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt hat. Er ergänzt: „Als Ausnahme sind vor allem die Statistikpflichten zu nennen, die teilweise noch über die von der EU verlangten Statistik- und Berichtspflichten hinausgehen.“

Regelungen zu Statistikpflichten mahnt auch Jasmin Dehling vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an. „Es muss definitiv technisch abschließend eine Regelung geben“, sagt sie. „Das betrifft die Bundesregierung und die Länder. Wir sind noch nicht am Ende des Auslotens der technischen Möglichkeiten.“

Die ersten grundlegenden Schritte dazu wurden schon getan. Jüngst hat das Beratungsunternehmen Kienbaum einen ersten Zwischenbericht, eine Ist-Analyse, zum Forschungsvorhaben „Statistik der öffentlichen Beschaffung in Deutschland – Grundlagen und Methodik“ vorgelegt. Kienbaum forscht im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums mit Partnern, der Rechtsanwaltskanzlei K&L Gates und der Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn.

Auftragsvergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte

Die Gutachter bemängeln, dass bisher die Datenerhebung lediglich dazu diene, statistische Pflichten zu erfüllen. Die Daten würden kaum ausgewertet, etwa, um Ressourcen zu planen, die Effizienz zu steigern. oder um strategische Ziele umzusetzen. „Das gegenwärtige Verfahren zur Übermittlung von Vergabedaten an die Europäische Kommission ist zeit-/arbeitsaufwendig und fehleranfällig. Elektronische Vergabemanagementsysteme werden aktuell von kleineren und kommunalen Vergabestellen noch kaum genutzt“, heißt es in dem Zwischenbericht.

Den Experten zufolge ist es notwendig, die Meldungen von Beschaffungsdaten an das Bundeswirtschaftsministerium und an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (TED-Meldungen) zu harmonisieren.

Anlass für das Forschungsprojekt ist auch das Fehlen einer einheitlichen Statistik für Auftragsvergaben ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte und einem Instrument dafür.

Die Studie soll bis Ende des Jahres die Grundlage für eine Statistik der öffentlichen Beschaffung in Deutschland legen. Weitere Projektschritte werden sein: internationaler Vergleich, Vorlage Soll-Konzept, und Umsetzung.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 22/2015

Zurück
Ähnliche Nachrichten