Seit dem 1. Dezember 2019 gilt in Thüringen für die Vergabe öffentlicher Aufträge das novellierte Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Es ist von den öffentlichen Auftraggebern ab einem geschätzten Nettoauftragswert in Höhe von 50.000 Euro bei Bauaufträgen und ab 20.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen anzuwenden.
Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern setzt sich im Interesse ihrer Mitglieder für transparente und unbürokratische Regelungen zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Freistaat ein. Dazu ist es wichtig, die Meinung der Bieter zur Anwendung des Thüringer Vergabegesetzes zu kennen und fachlichen Input von ihnen zu erhalten.
Die Mitglieder der Thüringer Industrie- und Handelskammern sind deswegen aufgefordert, sich an der Unternehmensbefragung zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen als Argumentationsgrundlage gegenüber dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dienen.
Die Beteiligung an der Umfrage ist zum 25.01.2021, 18 Uhr, unter dem folgenden Link möglich.