Wie in den meisten anderen Bundesländern ersetzt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) jetzt auch in Rheinland-Pfalz die VOL/A-1.Abschnitt. Sie gilt neben den Liefer- und Dienstleistungen ebenso für Konzessionen. Integriert sind die Regelungen zu den Wertgrenzen, aber auch Bestimmungen zu aktuellen Themen wie der Vergabestatistik oder dem Wettbewerbsregister.
Darüber hinaus hat die Verwaltungsvorschrift den Anspruch, den Mittelstand zu stärken. Damit die kleinen und mittleren Unternehmen sich behaupten können, dürfen sie sich zum Beispiel zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Die Ausschreibungen für Lieferungen und Leistungen sind zudem möglichst in Teil- oder Fachlose aufzuteilen, damit KMUs sich leichter beteiligen können. Bauleistungen müssen grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden.
Die neue Verwaltungsvorschrift formuliert den Anspruch einer nachhaltigen Beschaffung. Im Umweltbereich verweist sie auf zentrale Portale des Beschaffungsamtes des BMI, im sozialen Bereich bezieht sie sich unter anderem auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).