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Service, Nachrichten
07.05.2013, Schleswig-Holstein

Vergabegesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet

Ende April wurde das neue Tariftreue- und Vergabegesetz vom Kieler Landtag beschlossen – das nun das Land spaltet.

Bereits vor der Verabschiedung hagelte es vermehrt Kritik und dennoch wurde bei einer namentlichen Abstimmung am 25. April das umstrittene Vergabegesetz beschlossen. Die Stimmen stammten vor allem von den Koallisationsfraktionen, CDU, FDP und die Piraten lehnten das Gesetz ab. „Das Gesetz schafft Bürokratie und wird vom Mittelstand zu Recht als Frontalangriff verstanden“, so CDU-Fraktionschef Johannes Callsen.

Kritik am Vergabegesetz

Grund für die Aufregung rund um das 150-seitige Gesetz mit seinen 22 Verordnungparagraphen und 46 Seiten Normen für Aufträge ab dem ersten Euro ist die Ansicht, dass vor allem die Betriebe im Land benachteiligt werden. Verschiedene Kriterien muss ein Unternehmen befolgen, das vom Land oder Kommunen Aufträge erhalten möchte. Das sind etwa der Mindestlohn von 9,18 Euro oder soziologische wie ökonomische Auflagen, etwa die Frauenförderung. Die Branchen Bau, Transport, Dienstleistungen und Nahverkehr sind vor allem von dem neuen Gesetz betroffen. „Die große Zahl vergabefremder Kriterien schließt viele Kleinbetriebe von der Auftragsvergabe aus“, beschwert sich der Hauptgeschäftsführer für die Unternehmensverbände Nord Michael Thomas Fröhlich.

Bürokratie und Verfahrensfehler werden vermehrt

Aufgrund der zahlreichen Forderungen sieht der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, Georg Schareck, in dem neuen Gesetz ein Bürokratievermehrungsgesetz, mit dem „Baukosten unnötig und spürbar verteuert“ werden. Zudem werden vor allem kleine Unternehmen bei einer Ausschreibung in ein Bürokratiedschungel entlassen, bei dem man ganz schnell in eine Verfahrensfehlerfalle tappen kann. Diese zieht im schlimmsten Fall einen Eintrag ins Korruptionsregister sowie drei Jahre Ausschluss von allen öffentlichen Vergaben nach sich. „Wir sind Bauunternehmer und haben bei im Schnitt zehn Mitarbeitern keine Verwaltungsjuristen an Bord, die diese Kriminalisierung verhindern. Und was Verfahrensfehler mit Korruption zu haben sollen, hat bis jetzt keiner erklären können“, sagte Schareck. Und während die schleswig-holsteinischen Betriebe von dem Gesetz betroffen sind, gilt es für die benachbarten dänischen Unternehmen nicht. „In Dänemark klatschen die Bauunternehmer begeistert Beifall und reiben sich die Hände. Denn die können sich die Mehrkosten sparen“, äußert sich Schareck kritisch. Zudem befürchtet er eine Tarifflucht bei Unternehmen, die auf öffentliche Aufträge angewiesen sind. Denn bisher galten im Bau bereits Mindestlöhne. Während Arbeiter 11,05 Euro mindestens in der Stunde erhielten, verdienten Facharbeiter mindestens 13,70 Euro. Hier hätte sich Schareck gewünscht, dass die Bauwirtschaft als Maßstab für den Lohn genommen werde.

Lob vom DGB

Erfreut äußert sich hingegen der DGB. „Das Tariftreuegesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein – und es ist sogar bundesweit vorbildlich“, sagt DGB-Nord Vorsitzende Uwe Polkaehn begeistert. Der Wirtschaftsminister des Landes ist ebenfalls zufrieden mit dem neuen Vergabegesetz: „Die Zukunft Schleswig-Holsteins liegt nicht im Niedriglohn. […] Wettbewerb über niedrige Löhne hat keine Zukunft.“ Mit dem Gesetz werde so ein Wettbewerb ermöglicht, der über die Qualität der Produkte und nicht über Lohndumping geführt wird. Der Baugewerbeverband prüft nun rechtliche Schritte gegen das neue Vergabe- und Tarifgesetz.

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