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Service, Nachrichten
17.06.2016, Baden-Württemberg

Vergaberecht im Koalitionsvertrag

In Baden-Württemberg gilt ein neuer Koalitionsvertrag, der auch Aspekte der Beschaffung beinhaltet.

Auf 140 Seiten einigte sich die neue Landesregierung bestehend aus Bündnis 90/Die Grünen und CDU am 9. Mai 2016 auf einen Koalitionsvertrag. Neben anderen wirtschaftspolitischen Aspekten sind auch beschaffungsrelevante Punkte im Koalitionsvertrag enthalten:

  • Weiterentwicklung der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren durch Absenkung der finanziellen Schwelle der Nachfragepflicht (derzeit ab 50.000 Euro), Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt sowie Eintragung der Unternehmen in das Register nach klar definierten Kriterien.
  • Unterstützung der Vernetzung der Landeskorruptionsregister zu einem bundesweiten Korruptionsregister, damit öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen Auffälligkeiten melden und Informationen über Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren erfragen können.
  • Vereinfachung des Vergaberechts sowie Evaluation der Subunternehmerhaftung (geregelt im Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG))
  • Eine faire, ökologische und nachhaltige Beschaffung soll auch im Hinblick auf die anstehenden Vergaberechtsanpassungen noch stärker in den Fokus rücken.
  • Beachtung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist
  • Fortschreibung der Grundlagen der öffentlichen Beschaffung in der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung“ bei der Umsetzung des neuen EU- und Bundesrechts
  • Initiative starten, um zu verhindern, dass im regelbaren öffentlichen Bereich Produkte genutzt werden, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden.
  • Weiterentwicklung der E-Government-Richtlinien und des Beschaffungswesens des Landes bei der IT-Beschaffung in Richtung Open Source

Quelle: Monatsinfo 06/2016 von forum vergabe e.V.

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