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Service, Nachrichten
26.11.2015, Schleswig-Holstein

Verlängerung der Wertgrenzenregelung?

In Schleswig-Holstein wird eine zeitliche Ausweitung der momentanen Wertgrenzenregelung erwartet.

Wie in allen Bundesländern wurden auch in Schleswig-Holstein Wertgrenzen für die freihändige Vergabe und die beschränkte Ausschreibung eingeführt. Dadurch sollen kleinvolumige Verfahren schneller und mit weniger formalen Hürden durchgeführt werden. Die Regelung für das Land Schleswig-Holstein ist allerdings bis zum 31.12.2015 befristet. Nun wird eine Verlängerung der Regelungen erwartet.

Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg führt folgende Punkte für die zeitliche Ausweitung an:

  • Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung im norddeutschen Raum (angrenzende Bundesländer haben bereits längere Fristen)
  • Entlastung der Vergabestellen in 2016, da die Umsetzung des EU-Vergaberechts in Landesrecht Unsicherheiten und Anpassungsbedarf
  • Reaktion auf die aktuelle Flüchtlings- und Asylbewerberproblematik, die zeitnahe Beschaffung notwendig macht

Laut der Auftragsberatungsstelle Brandenburg liege noch keine offizielle Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vor. Daher seien die aufgeführten Punkte mit Unsicherheit behaftet.

Eine vollständige Übersicht über die Wertgrenzen der Länder finden Sie hier.

Quelle: Auftragswesen Aktuell (Nr. 11) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

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