Verlängerung der Wertgrenzenregelungen
Noch bis zum 31. Dezember 2013 gelten die Wertgrenzenregelungen im Bundesland Schleswig-Holstein. Kurz vor den Feiertagen trat die Verlängerung in Kraft.
Ein Geschenk zu Weihnachten? Für beschränkte und freihändige Ausschreibungen wurden die Wertgrenzenregelungen bis zum Ende nächsten Jahres verlängert. Das Wirtschaftsministerium des Bundeslands Schleswig-Holstein verkündete vor den Feiertagen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes die Verlängerung, die bereits am Tag darauf in Kraft trat.