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Service, Nachrichten
23.05.2017, Deutschland

Verstoß gegen Vergaberecht

Auch für Militärausrüstung muss in der Regel eine Ausschreibung erfolgen. Das sah man bei der Bundeswehr anders.

Die Bundeswehr benötigt fünf neue Korvetten und das möglichst zeitnah. Um Zeit zu sparen und den Aufwand zu minimieren, beschloss man im Verteidungsministerium den Auftrag an die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems zu vergeben, ohne Ausschreibung. Ein Wettbewerber der beiden, die Kieler Werft German Naval Yards sah dies als ein Verstoß gegen das Vergaberecht und schaltete des Kartellamt ein.

Der Fall kam vor die Vergabekammer. Das Verteidigungsministerium erklärte, dass aufgrund des Zeitdrucks und der bereits vorhandenen Kenntnisse der Bietergemeinschaft es notwendig war, den Auftrag direkt zu vergeben. Das Bundeskartellamt sieht das anders. „Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass dieser im Wettbewerb zu beschaffen ist. Ausnahmen sind nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich, die im vorliegenden Fall nicht hinreichend belegt werden konnten“, so der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt.

Das sah auch die Vergabekammer so, da aus ihrer Sicht nicht nur die Bietergemeinschaft, die Ausführung des Auftrags hätte übernehmen können. Das Verteidigungsministerium hat nun noch etwa eine Woche Zeit gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim OLG Düsseldorf Beschwerde einzureichen. Unterbleibt dies, ist die Entscheidung rechtskräftig und für die Beschaffung der fünf Korvetten muss ein ordentliches Vergabeverfahren erfolgen.

Quelle: Legal Tribune Online, 18. Mai 2017, Beitrag "Bundeswehrauftrag verstößt gegen Vergaberecht: Keine neuen Kriegsschiffe für die Bundeswehr"

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