VOB/A in der Mitgliederbefragung
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss nimmt Stellung zu Entwürfen der VOB/A.
Der für die Fortschreibung von VOB/A und VOB/B verantwortliche Hauptausschuss Allgemeines (HAA) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses (DVA) hat Entwürfe von Abschnitt 1, Abschnitt 2 und Abschnitt 3 einer fortgeschriebenen VOB/A in die Mitgliederbefragung gegeben. Die Frist zur Stellungnahme endete am 15.12.2015, dann entscheidet der HAA über die Stellungnahmen und nimmt ggf. Änderungen an den Texten vor. Nach Beschlussfassung im Vorstand des DVA werden die Texte im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Von besonderem Interesse ist der neue 2. Abschnitt, der erheblich an Umfang gewonnen hat und für Oberschwellenvergaben vorgesehen ist. Zukünftig soll dieser als „VOB/A-EU“ bezeichnet werden. Die Gliederung des Abschnitts soll dabei soweit möglich mit der des ersten Abschnittes übereinstimmen. Außerdem werden auch die Nummerierungen der aktuellen VOB/A weitestgehend übernommen. Damit soll die Gewöhnung an die neuen Vorschriften sowie das parallele Arbeiten mit beiden Abschnitten erleichtert werden.
Inhaltlich soll den Anwendern ein durchgeschriebenes Werk an die Hand gegeben werden, weswegen einzelne Wiederholungen bereits in GWB und VgV geregelter Punkte zu finden sind. Bei einigen Themen, wie z.B. der Schwellenwertermittlung, wird auf die anderen Regelungen verwiesen.
Quelle: Monatsinfo (12/15) des forum vergabe e.V.