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Service, Nachrichten
11.03.2016, Brandenburg

Vorerst kein höherer Mindestlohn

Das Land Brandenburg hat die Erhöhung des Mindestlohns aufgrund der Vergaberechtsreform verschoben.

Im Juni vergangenen Jahres hatte die Brandenburger Mindestlohnkommission empfohlen, die von den Auftragnehmern bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg einzuhaltende Lohnuntergrenze ab 01.01.2016 um 50 Cent auf 9 Euro pro Stunde zu erhöhen. Für die Erhöhung des Mindestlohns ist eine Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes durch den Landtag erforderlich.

Die Empfehlung ist an den Landtag weitergeleitet und vom Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beraten worden. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass nun die Erhöhung verschoben wird. Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, das im April 2016 in Kraft treten wird, setzt auf Bundesebene mehrere EU-Vergaberichtlinien um. Es sei abzusehen, dass daraufhin deutliche Änderungen bzw. eine umfangreiche Überarbeitung des Brandenburgischen Vergabegesetzes erfolgen müssten. Deshalb habe man sich darauf verständigt, zunächst den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene abzuwarten und die Empfehlungen der Mindestlohnkommission im dann auf Landesebene notwendigen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Quelle: Monatsinfo 3/2016 von forum vergabe e.V.

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