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Service, Nachrichten
09.04.2015, Thüringen

Vorgezogene Evaluierung abgelehnt

Der thüringische Landtag lehnte eine vorgezogene Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes ab.

Die Fraktion der CDU im Thüringer Landtag hatte die „Vorgezogene Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes“ beantragt. Mit ihrem Antrag ist die Fraktion jedoch im Plenum des Thüringer Landtags gescheitert.

Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass sich seit Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) im Jahr 2011 die Stimmen aus der Thüringer Wirtschaft und den Vergabestellen mehren, mit der Einführung vergabefremder Kriterien sei der bürokratische Aufwand erheblich gestiegen. Zusätzlich sei mit der Einführung des Vergabegesetzes in Thüringen die Anzahl der Bieter bzw. Bewerber spürbar zurückgegangen.

Anhand der Beanstandungen von Seiten der Thüringer Unternehmen sowie der Verwaltung fordert die CDU-Landtagsfraktion von der Landesregierung zum einen eine Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes noch im ersten Halbjahr 2015 sowie die Vorlage eines Gesetzentwurfes an den Landtag bis zum September 2015, der die Ergebnisse der Evaluierung berücksichtigt.

Zum anderen soll die Landesregierung berichten, wie sich die Beteiligungen von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen seit Inkrafttreten des Thüringer Vergabegesetzes entwickelt haben und wie eine mögliche Soll-Regelung in Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) weiter gefasst werden kann.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 4/2015

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