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Service, Nachrichten
11.09.2020, Deutschland

Warnung vor Wettbewerbsnachteilen durch Corona-Vergaberecht

In vielen Bundesländern wurde seit der Corona-Krise das Vergaberecht gelockert. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hält das für bedenklich.

Damit die deutsche Wirtschaft so unbeschadet wie möglich durch die Corona-Krise kommt, hat die Politik nicht nur ein milliardenschweres Konjunkturpaket aufgelegt, sondern auch das Vergaberecht gelockert. Viele Bundesländer etwa reagierten mit der Anhebung von Wertgrenzen, um Aufträge unbürokratischer vergeben zu können. Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, warnte allerdings im „Handelsblatt“: Das dürfe nicht zulasten von Wettbewerb und Transparenz gehen.

Scheller sagt der Zeitung, dass auch die Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise im Jahr 2009 nicht zielführend gewesen seien. Vergaberechtsexperte Jonas Deppenkemper von der Kanzlei Leinemann Partner lobte in dem Bericht zwar, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen von den Lockerungen profitieren könnten, da sie auf Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte angewiesen seien. Allerdings hätten sie durch den fehlenden Wettbewerb – es sind derzeit einfacher Direktvergaben möglich – geringere Chancen, überhaupt an Aufträge zu kommen.

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