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Service, Nachrichten
24.11.2014, Hamburg

Weitere Entwicklung

Seit Oktober 2014 werden die für Vergabeverfahren relevanten Regelungen des Transparenzgesetzes umgesetzt.

Aufträge mit Bezug zur Daseinsvorsorge oder von öffentlichem Interesse (also nicht jeder Auftrag!) ab 100.000 Euro Auftragswert oder für Firmen, die in den vergangenen 12 Monaten insgesamt Aufträge über 100.000 Euro Auftragswert erhalten haben, werden mit folgenden Daten im Internet im Transparenzregister eingestellt:

Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers gilt lt. § 10 (2) des Transparenzgesetzes für einen Monat. Dadurch können sich größere Aufträge verzögern. Beim Materialeinkauf liegt das Risiko entsprechend bis zum Fristablauf beim Auftragnehmer. Die Regelung gilt nicht für Anstalten (z.B. HPA), aber für alle Unternehmen, die von der Stadt Hamburg kontrolliert werden und öffentliche Aufgaben erfüllen.

Die Beta-Version des geöffneten Aktenschranks Hamburger Behörden steht auf der Internetplattform zum Transparenzgesetz der Behörde für Justiz und Gleichstellung bereit. Dort kann sie bei dem Punkt „Informationsgegenstände“ unter 4. die Verträge zur Daseinsvorsorge eingesehen werden, zu denen auch Verträge zwischen der Stadt und Hamburger Unternehmen gehören können.

Quelle: Handelskammer Hamburg

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