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Service, Nachrichten
18.12.2015, Niedersachsen

Wertgrenzen in Niedersachsen erhöht

Die Wertgrenzen für Aufträge zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden deutlich angehoben.

In Niedersachsen wurden die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen im Zuge der Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen deutlich angehoben. Dies sei notwendig geworden, weil die bisher geltenden Wertgrenzen keine hinreichende Erleichterung mehr geboten hätten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verspricht sich von der Erhöhung der Wertgrenzen Erleichterungen für das Land in Bezug auf Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Kommunen bezüglich der weiteren Unterbringung der Asylbewerber.

Um die Erhöhung zu ermöglichen, musste die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO), die die Auftragswertgrenzen regelt, geändert werden. Dies geschah durch die „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung“ vom 10.09.2015. Die Änderung ist bereits seit 15.09.2015 in Kraft.

Die geänderten Regelungen finden sich im neu eingefügten § 4a NWertVO. Für die Beschaffung von Bauleistungen gilt demnach bei der beschränkten Ausschreibungoder der freihändigen Vergabe ein Auftragswert in Höhe von 1 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer. Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer über die beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe vergeben werden. Die geänderten Auftragswertgrenzen des § 4a NWertVO sind zeitlich beschränkt auf Auftragsvergaben, die vor dem 01.07.2016 begonnen haben.

Quelle: Monatsinfo (12/15) des forum vergabe e.V.

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