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Service, Nachrichten
11.11.2014, Deutschland

Wertungskriterien verhindern Preiswettbewerb

Wenn Auftraggeber genaue Wertungskriterien festlegen, kann dies einen reinen Preiswettbewerb verhindern.

Wertungskriterien haben einen Sinn. Der Auftraggeber muss sich mit dem Gegenstand beschäftigen, den er beschaffen will. Er muss sich fragen: Was passt am besten? Was funktioniert? Sie erlauben aber auch dem Bieter, seine Leistung den Wünschen des Auftragsgebers bestmöglich anzupassen. Und sie verhindern einen reinen Preiswettbewerb – zumindest solange es bei den anderen Kriterien als dem Preis Unterschiede zwischen den Angeboten gibt.

Doch dieser Plan kann auch schief gehen. Darauf wies Alexander Herrmann, Rechtsanwalt aus München, Ende September bei den Speyerer Vergaberechtstagen hin. Insbesondere, wenn es wenige Bieter gibt und das Wertungskriterium neben dem Preis keine Abstufung ermöglicht. Zum Beispiel die Frage, ob ein Auftrag pünktlich abgewickelt werden kann. Wenn das Kriterium Terminplanung von allen Bietern erfüllt wird – über einen solchen Fall hatte vor einem Jahr das Oberlandesgericht Düsseldorf geurteilt (27. November 2013 – Verg 20/13) -, bleibt am Ende ein reiner Preiswettbewerb.

Von der Verwendung des Kriteriums „Innovation“ rät Herrmann ab. Durch eine Abweichung von anerkannten Regeln oder Normen lasse sich der Vorzug, den ein Produkt gegenüber einem anderen erhalte, kaum begründen.

Die Kriterien sind, so Herrmann, in vollem Umfang zu veröffentlichen. Das gilt auch bei der Frage, ob es eine Rolle spielt, ob Mitarbeiter promoviert seien oder ein Diplom besitzen. Schulnoten seien nur zulässig, wenn die Umrechnungsformel genannt werde. „Es fehlt an der notwendigen Transparenz“, so der Anwalt, „wenn weder die Rechnungsschritte noch die Sachargumente bekanntgegeben werden.“

Nicht zulässig ist das Wertungskriterium der Ortsansässigkeit. Dagegen darf Ortsbezogenheit – etwa beim Winterdienst – sehr wohl als Kriterium auftauchen. Schwierig, manchmal unmöglich, ist die Unterscheidung zwischen Wertungs- und Eignungskriterien. So spielt die Qualifikation des Personals sowohl bei der Entscheidung eine Rolle, wer an einem Wettbewerb teilnehmen darf, wie bei der Frage, wer den Zuschlag erhält. Darauf haben Gerichte und der Gesetzgeber reagiert: Sie erlauben in manchen Fällen die Mischung beider Kriterienarten.

Mehr aktuelle Urteile finden Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.

Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Ausgabe 44/2014, Seite 32

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